SPENDEN
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Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2020 wurde mit Bericht vom 31. März 2021 durch die Steuerberatungskanzlei Junga Consulting GmbH in Solingen festgestellt. Der Überschuss betrug für das Jahr 2020 14.385,99 € Dem Kuratorium der Stiftung wird dieser nun zur Genehmigung vorgelegt. Die Spendeneinnahmen des „Müller-Waisenkinder“-Projektes wurden in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt. Die Spenden lagern auf einem Sonderkonto „Müller-Kinder“ bei der VR Handels- und Gewerbebank bis zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
Alle Zuwendungsbescheinigungen für Spenden aus dem Jahr 2020 wurden im Jan/Februar 2021 versandt.
Sollten Sie ihre noch nicht erhalten haben, so können sie Ihre Spende bis 200 € an unsere gemeinnützige Stiftung durch den Überweisungsbeleg und evtl. einer Information über unsere Stiftung (siehe Impressum) beim Finanzamt geltend machen.
Wenn Sie diesen Betrag überschreiten und/oder noch keine Post von uns erhalten haben, fehlt uns Ihre Anschrift oder es liegt ein sonstiger Grund vor. In diesem Fall bitte eine kurze mail mit Überweisungssumme, Datum, Anschrift an spenden@jesussaved.de.
Wir freuen uns in einer musikalischen Ausbildung für eines der Kinder den Musikunterricht aus den Spendenmitteln übernehmen zu können.
Das Finanzamt Solingen hat am 03. Juni 2020 nach Prüfung des Jahresabschlusses 2019 den Freistellungsbescheid für 2019 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt. Unserer Stiftung wurde somit weiter genehmigt, Zuwendungsbescheinigungen für Spenden bis 02.06.2025 zu erstellen.
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2019 wurde mit Bericht vom 21. April 2020 durch die Steuerberatungskanzlei Junga Consulting GmbH in Solingen festgestellt. Der testierte Überschuss betrug für das Jahr 2019 -9.822,21€.
Das Kuratorium der Stiftung genehmigte den Jahresabschluss einstimmig am 21. Mai 2020 in der Kuratoriumsversammlung (siehe Protokoll).
Der Treuhänderin wurde einstimmig für das Geschäftsjahr 2019 volle Entlastung erteilt.
Die Spendeneinnahmen des „Müller-Waisenkinder“-Projektes wurden in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt. Die Spenden lagern auf einem Sonderkonto „Müller-Kinder“ bei der VR Handels- und Gewerbebank bis zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
Es wurde ebenso der Treuhänderin mit Beschlüssen der Kuratoriumsmitglieder am 24./25. Mai 2020 einstimmig die Vollmacht erteilt, die Rücklage auf dem Girokonto, die ohne Besicherung durch den Einlagensicherungsfond (Die Einlagensicherung gilt für Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten sowie für Sparguthaben und Sparbriefe in der EU und beträgt 100.000 €) momentan ist, wegen der zu erwartenden weiteren Überschuldung des Staates, anderweitig, insbesondere in krisensichere Edelmetalle umzuschichten. Bei einer Inflation oder einem anderweitigen „Schnitt“ wären diese dann gesicherter. Der Spenderwille, dass diese Gelder für die Ausbildung der „Waisenkinder Müller“ ausschließlich zu verwenden sind, ist uns oberstes Ziel und unsere Pflicht. Wir nehmen unseren Auftrag hier treuer und auch umsichtiger Verwalter zu sein, zu jeder Zeit sehr ernst. Gerade in Zeiten dieser Krise.
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2019 wurde mit Bericht vom 21. April 2020 durch die Steuerberatungskanzlei Junga Consulting GmbH in Solingen festgestellt. Der Überschuss betrug für das Jahr 2019 -9.822,21 €.
Das Kuratorium der Stiftung genehmigte einstimmig den Jahresabschluss am 21. Mai 2020. Der Treuhänderin wurde ebenso einstimmig für das Geschäftsjahr 2019 volle Entlastung erteilt.
Die Spendeneinnahmen des „Müller-Waisenkinder“-Projektes wurden in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt. Die Spenden lagern auf einem Sonderkonto „Müller-Kinder“ bei der VR Handels- und Gewerbebank bis zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
Alle Zuwendungsbescheinigungenfür Spenden aus dem Jahr2019 sind nunmehr versandt.
Sollten Sie ihre noch nicht erhalten haben, so können sie Ihre Spende bis 200 € an unsere gemeinnützige Stiftung durch den Überweisungsbeleg und evtl. einer Information über unsere Stiftung (siehe Impressum) beim Finanzamt geltend machen.
Wenn Sie diesen Betrag überschreiten und/oder noch keine Post von uns erhalten haben, fehlt uns Ihre Anschrift oder es liegt ein sonstiger Grund vor. In diesem Fall bitte eine kurze mail mit Überweisungssumme, Datum, Anschrift an spenden@jesussaved.de.
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2018 wurde mit Bericht vom 22.Juli 2019 durch die Steuerberatungskanzlei Junga Consulting GmbH in Solingen festgestellt. Der Überschuss betrug für das Jahr 2018 6.795,93 €.
Das Kuratorium der Stiftung genehmigte den Jahresabschluss am 22. August 2019. Dem Treuhänder wurde für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Die Spendeneinnahmen des „Müller-Waisenkinder“-Projektes wurden in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt. Die Spenden lagern auf einem Sonderkonto „Müller-Kinder“ bei der VR Handels- und Gewerbebank bis zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
Der Jahresabschluß der Stiftung JESUS saved my Life Ministry für das Jahr 2017 wurde im April 2018 von der Steuerberatungsgesellschaft JC Junga Consulting in Solingen erstellt.
Nach den Feststellungen entspricht der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung nach den Regeln des Handelsgesetzbuches sowie des Steuerrechts.
Wir danken allen bisherigen und aktuellen Spendern, mit Dauerauftrag oder lfd Spenden für die Hilfsbereitschaft gegenüber den Waisenkindern. Ab und zu werden wir gefragt deshalb folgende Information:
Die Spenden sind gedacht, gemäß Spenderwillen, um eine finanziellen Bedarf der vier Waisenkinder abzusichern. Momentan übernimmt die öffentliche Hand noch diese Kosten.
Wir haben der Pflegefamilie angeboten, evtl. ungedeckte Bedarfsbeträge im Einzelfall unbürokratisch bei uns anzufordern bzw abzurufen. Dies ist im Jahr 2017 noch nicht geschehen. Ebenso sind die Spenden für die Berufsausbildung z.B. ein Studium gedacht. Deshalb werden die Spenden der Waisenkinder alle auf einem Sonderkonto, getrennt vom Vermögen der Stiftung verwahrt. Dieses Sonderkonto bleibt bestehen, bis das letzte Kind die Berufsausbildung/Studium beendet hat. Dies kann auch über das 18. Lebensjahr der Kinder hinaus, im Bedarfsfalle bestehen. Für die ordnungsgemäße Verbuchung bzw Verwendung der Gelder der Stiftung erstellt ein unabhängiger Steuerberater aus NRW einen Prüfungsvermerk. Diesen werden wir jhrl. hier veröffentlichen. Wenn Gelder für den Bedarf der Kinder angefordert werden, so werden wir dies ebenso hier jhrl. nach dem Abschluss öffentlich bekanntgeben.
Liebe Spender für unsere Stiftung!
Zwischen dem 5. – 15. Februar 2018 werden die Zuwendungsbescheinigungen für das Jahr 2017 per Post versandt. Sollte diese nicht bis Ende Februar bei Ihnen eintreffen, so fehlt Ihre Adresse oder es liegt ein techn. Fehler vor. Bitte senden Sie uns dann eine mail mit Ihrer Adresse, das Datum und den Betrag Ihrer Spende. Umgehend erhalten Sie dann die Spendenbescheinigung zugesandt.